Statik/Genehmigung

Für jeden Bau – und damit auch für fliegenden Bauten – wird eine Baugenehmigung benötigt. Diese können Sie entweder selbst beantragen oder den gesamten Prozess an uns übergeben.

Statikprüfung

Die Statikprüfung muss durch einen öffentlich bestellten, unabhängigen Sachverständigen erfolgen. Er prüft die Standsicherheit des geplanten Baus, also die Widerstandsfähigkeit gegen Windstärken oder Schneelasten, die am jeweiligen Standort zu erwarten sind. Erachtet der Prüfer die Berechnungen anhand der eingereichten Pläne und Zahlen als korrekt, gibt er die Freigabe für die Statik.

Die für die Statikprüfung benötigten Unterlagen erstellen wir für Sie und reichen sie ein. Die Kosten des Statikprüfers tragen Sie als Bauherr. Der Aufwand für die Statikprüfung und die damit verbundene Dauer hängt zum einen von der Komplexität des Bauwerks und dessen Standort ab. Zum anderen spielen regionale Faktoren eine Rolle, da sowohl international als auch in den einzelnen deutschen Bundesländern teilweise unterschiedliche Vorgaben zu beachten sind.

Baugenehmigung

Um die Baugenehmigung zu beantragen, reichen wir sowohl die erfolgreiche Statikprüfung als auch weitere Unterlagen (Eingabeplan, Lageplan, etc.) bei der zuständigen Behörde ein. Diese klärt dann zahlreiche Aspekte ab. Dazu zählen sowohl baurechtliche und architektonische Fragen als auch Aspekte des Flächennutzungsplans. So wird beispielsweise geklärt, inwieweit die Grundstücksfragen eindeutig sind, ob mit Einspruch von Nachbarn zu rechnen ist etc…
Sprechen keine Einwände gegen das Projekt, wird die Baugenehmigung erteilt. Dies kann – je nach Komplexität des Projekts – unterschiedlich lange dauern. Da unser Unternehmen seit vielen Jahren eng mit den entsprechenden Behörden zusammenarbeitet, können Sie sich darauf verlassen, dass wir immer vollständige Unterlagen einreichen – dies beschleunigt den Genehmigungsprozess in der Regel enorm.
Die Kosten des beschriebenen Verfahrens tragen Sie als Bauherr.